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AGB

1. Allgemeines
 

Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen erteilt. Die Fahrlehrer sind staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Fahrstunden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit diesen AGB.

 

1.1 Ausbildung

 

Die Ausbildung erfolgt nach aktuellen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler/innen unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht

 

1.2 Haftung

 

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Hubi's Fahrschule KLG nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen/Örtlichkeiten der Hubi's Fahrschule KLG oder anderen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

1.3 Änderungen dieser AGB

 

Die Hubi's Fahrschule KLG behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

 

1.4 Fotos zu Werbezwecken

 

Möchte der/die Fahrschüler/in nicht, dass sein/ihr Foto zu Werbezwecken auf der Webseite oder auf Social Media wie z.B. Facebook und Instagram gepostet wird, muss er/sie dies vorgängig dem Fahrlehrer der Hubi's Fahrschule KLG melden. Ansonsten ist die Hubi's Fahrschule KLG dazu berechtigt, Fotos auf welchen Fahrschüler/innen zu sehen sind  zu veröffentlichen 

 

1.5 Copyright

 

Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

 

1.6 Personendaten

 

Die Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Kursadministration und Newsletter verwendet. Es werden keine Personendaten weitergegeben.

 

1.7 Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Hubi's Fahrschule KLG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Oberkirch.

 

2. Fahrstunden

 

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Preis einer Fahrlektion vermindert sich deswegen nicht.

 

2.1 Termine

 

Termine können telefonisch, per Whatsapp oder per E-Mail mit dem Fahrlehrer vereinbart werden. Die Termine sind verbindlich. Der/die Fahrschüler/in hat pünktlich und fahrfähig zu erscheinen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird keine Fahrstunde durchgeführt.

 

2.2 Dauer der Fahrstunden

 

Eine Lektion dauert 50 Minuten. Dies ist nicht die reine Fahrzeit, sondern beinhaltet auch die Abwicklung von administrativen Angelegenheiten und die Vor- und Nachbesprechung der Lektion

 

2.3 Termine/Absenzen/ Fahrfähigkeit

 

Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich, sie müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Abmeldungen sind nur telefonisch oder per WhatsApp möglich. E-Mails werden nicht akzeptiert. Nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten der Fahrschüler/innen. Das Vergessen des Lernfahrausweises führt ebenfalls kostenpflichtig zur Absage der Fahrlektion/en. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden. Bei Krankheit/Unfall kann die Hubi's Fahrschule KLG ein Arztzeugnis verlangen, sonst können auch diese verrechnet werden. Bei Verspätungen ist die Hubi's Fahrschule KLG umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten der Fahrschüler/innen. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 10 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich verrechnet.

 

2.4 Alkohol, Drogen und Medikamente

 

Der/die Fahrschüler/in verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Hubi's Fahrschule KLG vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

2.5 Unvorhergesehenes

 

Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen während der Lektion, wie zum Beispiel Unfällen oder Pannen, wird dem/der Fahrschüler/in die Lektion vollumfänglich berechnet, wenn vor dem Vorfall mindestens 30 Minuten gefahren werden konnte.

 

2.6 Absage/ Verspätung durch die Fahrschule

 

Die Hubi's Fahrschule KLG kann nach eigenem Ermessen Fahrstunden absagen, wenn die Witterungsbedingungen oder Defekte am Fahrzeug die Sicherheit gefährden.

Durch unerwartet Verkehrssituationen kann es sein das die Hubi's Fahrschule KLG ein Termin kurzfristig absagen muss oder der/die Fahrschüler/in Verspätungen in Kauf nehmen muss. Die Fahrschule ist verpflichtet den/die Fahrchüler/in ab einer Zeit von 10 Minuten über diese zu informieren, wenn es die Sicherheit im Strassenverkehr zulässt. Verspätungen werden nach Möglichkeit in der Fahrausbildung kompensiert, Absagen seitens der Fahrschule werden in diesem Fall nicht verrechnet.

 

2.7 Anmeldungen zur praktischen Führerprüfung

 

Fahrschüler/innen, welche das Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und sicher auf der Strasse unterwegs sind, begleiten die Hubi's Fahrschule KLG gerne zur Prüfung. Fahrchüler/innen welche vorzeitig die Prüfung "probieren" wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine/ihre Lektionen versäumt, muss die Prüfung ebenfalls auf privater Basis ablegen. Der/die Fahrschüler/in bezahlt für das Einfahren und die Begleitung zur Prüfung den Preis von 2 Lektionen (Kat. B) und 3 Lektionen bei Anhängerprüfungen (Kat. BE).

Die Hubi's Fahrschule KLG begleiten nur Fahrschüler/innen zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind.

 

2.8 Versicherung (administrative Grundpauschale)

 

Der/die Fahrschüler/in ist mit der administrativen Grundpauschale während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Hubi's Fahrschule KLG versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung). Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig. Sie muss einmalig bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet. Unfallversicherung ist Sache der Fahrschüler/innen.

Die Versicherungsdeckung erstreckt sich hierbei nur auf Fahrstunden und die praktische Prüfung. Ein weiter gehender Deckungsumfang besteht nicht.

 

2.9 Zahlungsbedingungen

 

Ein Abo ist persönlich und kann nicht übertagen werden.

Fahrlektionen und Abos sind jeweils bei Beginn der Lektion zu bezahlen oder müssen per Einzahlungsschein im Voraus beglichen sein. Wenn die abgemachte Lektion nicht im Voraus bezahlt werden kann, findet sie nicht statt und wird dem/der Fahrschüler/in trotzdem in Rechnung gestellt. Das Lösen eines Abos berechtigt nicht zur Annahme, dass nach der Absolvierung aller Stunden die Prüfung durchgeführt werden kann. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abos nach bestandener Führerprüfung werden zum jeweiligen Abopreis zurückvergütet. Bricht der/die Fahrschüler/in oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der/die Fahrschüler/in in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Lektionen zurückvergütet.

Preisanpassungen sind jederzeit möglich und gelten auch für bestehende Kunden.

 

2.10 Rückerstattungen

 

Rückerstattungen von Abos,welche nicht gebraucht wurden werden immer via Überweisung mit Rückererstattungsbeleg durchgeführt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Rückerstattungen erfolgen immer innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des Aboinhabers. Die Rückerstattungen erfolgen nur bis spätestens 2 Monate nach der letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt der Anspruch.

 

2.11 Bussen

 

Allfällige Bussen bei Geschwindigkeitsüberschreitung müssen von dem/der Fahrschüler/in selbst bezahlt werden. Des Weiteren wird dem Strassenverkehrsamt die fahrzeugführende Person schriftlich gemeldet.

 

2.12 Gutscheine

 

Mit dem Kauf von Gutscheinen erklärt sich der/die Käufer/in damit einverstanden, dass Gutscheine nicht zurückerstattet werden.

 

2.13 Kurssprache

 

Die Unterrichtssprache ist Deutsch.

 

Oberkirch, 24.06.2024

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